

Fördermöglichkeiten
Unsere Workshops und Weiterbildungen in Schleswig-Holstein können ebenfalls gefördert werden. Dafür erhalten Sie hier eine eine kleine Übersicht.
Der Weiterbildungsbonus Pro wird durch den Weiterbildungsbonus A3 abgelöst
Hiermit können Sie Ihre Weiterbildungen zu 40 % fördern lassen
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit den ESF-Mitteln wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.
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Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
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Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.
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Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie hier:
Sie benötigen eine Förderung, sind aber wohnhaft und arbeitstätig in einem anderen Bundesland? Kein Problem.
Wir haben Ihnen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengetragen:
Hamburg
Hamburger Weiterbildungsbonus Plus
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Brandenburg
Sachsen-Anhalt